Freiwillige Feuerwehr
Frankfurt am Main Eschersheim e. V.
Ordnung
der
Minifeuerwehr
Frankfurt am Main Eschersheim gegründet am 27. Oktober 2011

Die Minifeuerwehrordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung, aber verbindlich. Sie muss von der Mitgliederversammlung des Vereines verabschiedet werden.

Hinweis zur Miniordnung:
Die Ordnung sieht, auch wenn es nicht ausdrücklich formuliert ist, das weibliche bzw. das männliche Geschlecht aller Funktionsinhaber vor.

§1 Name, Aufsicht

  1. Die Minifeuerwehr Frankfurt am Main Eschersheim (im weiteren „Minifeuerwehr“ genannt) ist eine Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main Eschersheim e.V. (im weiteren „FF-Eschersheim“ genannt).
  2. Sie ist eine Abteilung des Vereines und untersteht der fachlichen Aufsicht und Betreuung des Wehrführers der FF-Eschersheim, der sich dazu des Minifeuerwehrwartes bedient.

§2 Aufgaben und Ziele

  1. Die Minifeuerwehr vermittelt eine Brandschutzaufklärung für Kinder.
  2. Ziele der Brandschutzaufklärung sind:
    1. Richtiges Verhalten bei einem Brand;
    2. Wie hole ich Hilfe, Absetzen eines Notrufes;
    3. Feuer, Freund und / oder Feind;
    4. Richtiger Umgang mit Zündmitteln.
  3. Rechtzeitiges erlernen von Verhaltensweisen in gefährlichen Situationen zum Schutz von Leib und Leben.
  4. Neben der Brandschutzaufklärung soll auch das soziale Miteinander vermittelt und gefördert werden.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Das Kind sollte das 6. Lebensjahr vollendet haben und eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten muss vorliegen.
  2. Die Mitgliedschaft in der Minifeuerwehr ist beitragsfrei.
  3. Über die Aufnahme in die Minifeuerwehr entscheiden die Betreuer der Minifeuerwehr, es genügt die einfache Mehrheit.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  1. mit Erreichen des 10. Lebensjahres, Ausnahmen sind durch Zustimmung des Wehrführers möglich.
  2. durch Übernahme des Kindes in die Jugendfeuerwehr.
  3. durch die schriftliche Austrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten.
  4. durch mehr als 8-maligen unentschuldigtem Fernbleiben vom Minifeuerwehrdienst.
  5. durch Beschluss des Minifeuerwehr-Ausschusses mit Zustimmung des Wehrführers.

Die Entscheidungsgründe sind dem Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.

Gegen die Beendigung der Mitgliedschaft kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich Widerspruch bei dem Wehrführer eingelegt werden.

§5 Soziale Sicherung

  1. Die Mitglieder der Minifeuerwehr sind auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie im Minifeuerwehrdienst versichert.
  2. Bei allen Aktivitäten sollte die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Kindes berücksichtigt werden.

§6 Minifeuerwehrausschuss

  1. 1. Die Mitglieder des Minifeuerwehrausschusses (im weiteren „Miniteam“ genannt) müssen Mitglied des Vereins sein. Ausnahme es ist bereits ein Familienmitglied / Lebensabschnittspartner Vereinsmitglied in der FF-Eschersheim.
  2. 2. Das Miniteam setzt sich zusammen aus
    1. dem Minifeuerwehrwart;
    2. dem stellv. Minifeuerwehrwart;
    3. und weiteren Betreuern.
  3. 3. Aufgaben des Miniteams:
    1. es organisiert sich selbst und bereitet die Minifeuerwehrdienste vor;
    2. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen;
    3. Mitgliederangelegenheiten.

§7 Minifeuerwehrwart

  1. Der Minifeuerwehrwart wird durch die Mitgliederversammlung des Vereines von der Einsatzabteilung auf fünf Jahre gewählt.
  2. Er ist das Bindeglied zwischen der Minifeuerwehr und dem Wehrführer und berichtet diesem.
  3. Er muss Mitglied der Einsatzabteilung sein und die Ausbildung eines Truppführers haben. Die Gruppenführerausbildung ist anzustreben.
  4. Weiterhin sollte er die Jugendleiterkarte der hessischen Jugendfeuerwehr und einen Lehrgang für Brandschutzerziehung haben oder anstreben.

§8 Stellv. Minifeuerwehrwart

  1. Der stellv. Minifeuerwehrwart wird auf Vorschlag des Minifeuerwehrwartes durch den Vorstand der FF-Eschersheim berufen.
  2. Der stellv. Minifeuerwehrwart unterstützt den Minifeuerwehrwart bei der Durchführung seiner Aufgaben und vertritt den Minifeuerwehrwart bei dessen Abwesenheit.
  3. Er muss Mitglied der Einsatzabteilung sein und die Ausbildung eines Truppführers haben. Die Gruppenführerausbildung ist anzustreben.
  4. Weiterhin sollte er die Jugendleiterkarte der hessischen Jugendfeuerwehr und einen Lehrgang für Brandschutzerziehung haben oder anstreben.

§9 Weitere Betreuer

  1. Der Minifeuerwehrwart beruft weitere Betreuer.
  2. Diese müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Aufgaben sind:
    1. Kassenführung;
    2. Schriftverkehr;
    3. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen;
    4. Mitgestaltung der Minifeuerwehrdienste.
  4. Unterstützung der Minifeuerwehrführung.

§10 Mittel und Kasse

  1. Die Mittel für die Aufgaben in der Minifeuerwehr werden aufgebracht durch:
    1. Zuschuss vom Verein;
    2. Zuschuss vom Kreisfeuerwehrverband;
    3. freiwillige Zuwendungen;
    4. sonstige Einnahmen.
  2. Die Kasse ist von den Revisoren des Vereines mit der Hauptkassenprüfung zu prüfen.

§11 Schlussbestimmung

Diese Minifeuerwehrordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 27.10.2011 in Kraft.

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